Muss ich meine KI-Bilder wegen des EU AI Act kennzeichnen?
Muss ich meine KI-Bilder wegen des EU AI Act kennzeichnen? – Diese Frage höre ich gerade fast täglich und die Antwort ist: ja, seit dem 2. August 2026! Jedes KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild auf deiner Website braucht ab sofort einen sichtbaren Hinweis – sonst riskierst du eine Abmahnung.
Was ist eigentlich der Grund für den EU AI Act?
Bevor du das Ganze als lästige Bürokratie abtust: Der Auslöser ist nicht deine Website. Der Auslöser sind die Deepfakes, die in den letzten Jahren explodiert sind – gefälschte Politiker-Statements, gefälschte Promi-Werbung, gefälschte „Beweisfotos“, die sich in Sekunden über soziale Netzwerke verbreiten. Der Gesetzgeber wollte einen einfachen Grundsatz durchsetzen: Menschen sollen erkennen können, wann sie ein reales Bild sehen und wann eine Maschine es erzeugt hat.
Für dich ist das erstmal weit weg von deinem Alltag – du willst niemanden täuschen, du willst nur ein ansprechendes Bild für deine Website. Leider unterscheidet das Gesetz nicht zwischen „harmlosem Marketing-Bild“ und „Deepfake“: Die Kennzeichnungspflicht gilt pauschal für jedes KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild, egal wie unschuldig der Anlass ist. Genau das macht sie für dich relevant, auch wenn du mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun hast.
Was verlangt der EU AI Act von KI-Bildern auf deiner Website?
Der EU AI Act macht dabei eine Unterscheidung, die für dich fast nebensächlich ist: Ob das Bild im Hintergrund technisch als KI-Bild markiert ist – über Metadaten oder ein unsichtbares Wasserzeichen – ist Sache des KI-Anbieters, also Higgsfield, Adobe, Midjourney und Co. Damit hast du nichts zu tun.
Was du tun musst, ist einfacher, aber ab jetzt ohne Ausnahme: Wenn ein Bild auf deiner Website KI-generiert oder KI-bearbeitet ist, muss das sichtbar dabeistehen – als Hinweis am Bild oder in der Bildunterschrift. Ohne Übergangsfrist und ohne Schonfrist für Bestandsbilder, seit dem 2. August 2026.
Eine Behörde, die bei dir als Betreiber einer Webseiten anklopft, ist eher unwahrscheinlich. Die reale Gefahr sitzt woanders: Wettbewerbsverbände und Konkurrenten dürfen Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht abmahnen, weil sie als Marktverhaltensregel gilt. Bei Anwälten die mit Abmahnungen Geld verdienen, sieht das vermutlich auch anders aus. Genau solche Abmahnungen sind in den letzten Monaten spürbar häufiger geworden.
Warum solltest du im Zweifel lieber zu viel als zu wenig kennzeichnen?
Kennzeichnungspflichtig sind laut EU AI Act Gesetzestext vor allem fotorealistische KI-Bilder, die echt wirken sollen – Deepfakes, komplett künstliche Personen, Orte oder Situationen. Wenn du z. B. mittels realem Foto von dir in Paris stehst, obwohl du dort nicht warst, dann ist das auch schon ein Deepfake.
Aber ein Foto, das du nur mit Photoshop oder Lightroom aufgehellt hast, fällt eigentlich nicht darunter. Nur: Wo genau die Grenze zwischen „nur bearbeitet“ und „KI-generiert“ verläuft, sagt das Gesetz EU AI Act nicht präzise. Diese Grauzone will im Ernstfall niemand vor Gericht ausdiskutieren müssen.
Deshalb ist meine ehrliche Empfehlung: Kennzeichne im Zweifel alles, was mit KI entstanden ist – auch das Bild, bei dem du dir eigentlich sicher bist. Ein kleiner Hinweis kostet dich nichts an Wirkung. Eine Abmahnung kostet u. U. viel Geld, plus Nerven, plus die Zeit, die du eigentlich für dein Business brauchst.

Welche Abmahngefahr steckt sonst noch in deinen KI-Bildern?
Die Kennzeichnung ist nur die eine Hälfte des Problems. Die andere Hälfte: Was auf dem KI-Bild tatsächlich zu sehen ist. Unabhängig vom EU AI Act könntest du wegen ganz anderer Gesetze eine Abmahnung erhalten.
Der erste Fall ist Verbrauchertäuschung nach dem Wettbewerbsrecht. Stell dir eine Kosmetikerin vor, die ihren Behandlungsraum mit KI deutlich hübscher darstellen lässt, als er in echt ist – heller, größer, aufgeräumter und mit besserer Ausstattung. Kommt die Kundin dann in einen funktionalen, aber tristeren Behandlungsraum, ist genau das der Klassiker, den Wettbewerbsrechtler als irreführende Werbung einordnen: Das Bild muss zur Realität passen, KI hin oder her.
Der zweite Fall ist Markenrecht. Das passiert schneller, als man denkt, weil wir für viele Prompts unbewusst Markennamen als Referenz nutzen. Ein Prompt wie „gutaussehender junger Mann im Bankeroutfit, steigt in seinen Mercedes AMG, trägt eine goldene Rolex“ erzeugt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bild, das die Formensprache und Markenmerkmale von Mercedes und Rolex erkennbar übernimmt – eventuell auch mit sichtbarem Logo. Genau solche Bilder tauchen in Markenrecht-Abmahnungen immer wieder auf, sobald sie geschäftlich genutzt werden. Die einfachste Regel: keine Markennamen im Prompt, und jedes Bild vor der Veröffentlichung kurz daraufhin prüfen, ob es zufällig doch ein erkennbares Produkt zeigt. (Übrigens hilft hier auch eine „KI-generiert“-Kennzeichnung nichts!)
Mein Fazit zum EU AI Act
Der EU AI Act ist kein Papiertiger und kann Folgen haben. Die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Betreiber gilt ohne Schonfrist seit dem 2. August 2026 für neue und für alte Bilder. Weil das Gesetz Grauzonen lässt, kennzeichne lieber zu viel als zu wenig. Und schau dir jedes KI-Bild zusätzlich kritisch an: Zeigt es die Realität ehrlich, und taucht darin zufällig eine fremde Marke auf? Beide Fragen kosten dich fünf Minuten – eine Abmahnung kostet deutlich mehr.
Wenn du nicht sicher bist, ob das für dich passt: melde dich einfach und wir klären das in 15 Minuten.
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Geschrieben von Thomas Muscat – Marketing Concierge Frankfurt
